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Technische Dokumentation

Hier finden Sie das neue ENplus® Handbuch, das Resulat der letzten ENplus® Revision.

Alle Unternehmen, welche sich nach dem 01. 01. 2023 für eine Zertifizierung anmelden, müssen dieses Handbuch befolgen.

Von den mit einem Stern* markierten Dokumenten besteht noch keine für die Schweiz gültige Übersetzung

ENplus® ST 1001 - ENplus® Holzpellets – Anforderungen an Unternehmen

   ➟ Recognition of the technology for small-scale delivery (v.1 March 2023)

ENplus® ST 1002 - Requirements for certification and testing bodies operating ENplus® certification*

   ➟ ENplus® ST 1002 – Technical corrigendum 1

ENplus® ST 1003 - Nutzung von ENplus®-Markenzeichen – Anforderungen

ENplus® PD 2001 - Structure and development of ENplus® documentation

ENplus® PD 2002 - Complaints and appeals procedure*

ENplus® PD 2003 - Issuance of permissions for the use of the ENplus® trademarks*

ENplus® PD 2004 - ENplus® listing of certification and testing bodies*

   ➟ ENplus® PD 2004 – Technical corrigendum 1

ENplus® PD 2005 - Governance of the ENplus® certification scheme*

ENplus® PD CH 2006 - Gebühren des ENplus® Zertifizierungsprogramms

ENplus® PD 2007 - Investigation and resolution of fraudulent use of the ENplus® trademarks*

ENplus® PD 2008 - Handling confidential and personal information*

ENplus® GD 3001 - Storage for wood pellets*

ENplus® GD 3002 - ENplus® translations of the pellets bag design

Diese Version des Handbuches ist nur für bereits zertifizierte Firmen und nur bis zum 31. Dezember 2023 gültig.

  • Teil I: Allgemeiner Teil
    • Allgemeine Informationen und Übersicht
    • Geltungsbereich der ENplus® Zertifizierung
    • Begriffsdefinitionen
    • Normative Verweise
  • Teil II: Ablauf der Zertifizierung
    • Bestimmungen für die Produzentenzertifzierung
    • Bestimmungen für die Händlerzertifizierung
    • Bestimmungen für die Zertifizierung von Dienstleistern
  • Teil V: Aufbau des Zertifizierungssystems

    Dieser Abschnitt enthält die Anforderungen an Organisationen, die für die Konformitätsbewertung zuständig sind:

    • Zertifizierungsstellen
    • Inspektionsstellen
    • Prüflabore
  • Teil VI: Entgeltordnung

    In diesem Abschnitt finden Sie die Gebührenordnung für alle ENplus® zertifizierten Unternehmen und Organisationen:

    • Zertifizierte Produzenten
    • Zertifizierte Händler
    • Zertifizierte Dienstleister
    • Gelistete Inspektionsstellen
    • Gelistete Prüflabore

    Die Gebühren für die Schweizer Händler und Produzenten finden Sie hier.
  • Treibhausgasberechnung

    Im Rahmen der ENplus® Zertifizierung muss der Fussabdruck (in CO2-Äquivalenten pro Tonne erzeugter Pellets) jeder zertifizierten Pelletproduktion mit diesem Tool berechnet werden. Die vom ENplus® Management gesammelten Daten dienen ausschliesslich der aggregierten Statistik der Länder.

  • Pelletlagerraum-Broschüre: Empfehlung zur Lagerung von Holzpellets

    Die ENplus® Lagerrichtlinien beschreiben die Anforderungen zur Erhaltung der Brennstoffqualität und zur sicheren Lagerung von Pellets sowohl für Fachleute (wie Installateure) als auch für Verbraucher. Dazu gehören die technischen Eigenschaften von Pelletslagern sowie Informationen über deren sicheren und angemessenen Betrieb.


Wie kann ich ein ENplus® zertifiziertes Unternehmen identifizieren?

Alle ENplus® zertifizierten Unternehmen (suspendierte Zertifikate inklusive) sind auf unserer Webseite aufgelistet. Die Liste wird stets auf dem neuesten Stand gehalten. Unternehmen, die hier nicht aufgeführt sind, gelten nicht als ENplus® zertifiziert.


Wie kann ich ein ENplus® zertifiziertes Produkt identifizieren?

Alle Kommunikationsmaterialien (Webseite, Flyer, etc.) von zertifizierten Unternehmen, die auf ENplus® zertifizierte Pellets hinweisen, müssen ein gültiges Zertifizierungszeichen enthalten. Die Unternehmensangaben, die auf dem Kommunikaitonsmaterial gezeigt werden, müssen den Angaben auf der Liste der zertifizierten Unternehmen entsprechen. Mehr Informationen

Was ist ein suspendiertes Zertifikat?

Ein suspendiertes Zertifikat bedeutet, dass das Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr berechtigt ist, Holzpellets unter Verwendung der Marke ENplus® herzustellen oder verkaufen. Bitte überprüfen Sie den Status des gesuchten Zertifikats.

Wie und wo ist das ENplus® Zeichen registriert?

Das ENplus®-Logo und die Begriffe „ENplus®“ und „ENplus A1®" sind als internationale Marken im Rahmen des Madrider Abkommens und Protokolls beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) sowie als Gemeinschaftsmarke (Community Trademark CTM) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen.


Das bedeutet, dass eine nicht lizenzierte Verwendung der Marke oder von Teilen davon eine Verletzung der Eigentümerrechte von AEBIOM / EPC darstellen kann. AEBIOM / EPC ist berechtigt, die betrügerische Verwendung des ENplus® Logos und der Marken zu untersagen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus können Details zu betrügerischen Verwendungen auf einer schwarzen Liste  veröffentlicht werden.

Wie kann ein zertifiziertes Unternehmen ENplus® auf seinen Säcken verwenden?

Die ENplus®  Zertifizierung gewährt zertifizierten Unternehmen das Recht, ihre Pellets in Säcken mit dem ENplus® Logo zu verpacken.

Alle ENplus® Sackdesigns werden vom internationalen oder, wo vorhanden, vom nationalen  ENplus® Management kontrolliert und freigegeben.

Alle Informationen zur Freigabe des Sackdesigns und die entsprechenden Anforderungen können in den ENplus® Sackdesign-Richtlinien und im ENplus® Handbuch gefunden werden.

Das Absacken von Pellets in nicht freigegebenen Säcken ist nicht zulässig. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung kann dazu führen, dass das Zertifikat des betroffenen Unternehmens suspendiert wird oder ein nicht zertifiziertes Unternehmen auf der schwarzen Liste aufgeführt wird.

Wie kann das ENplus® Zeichen verwendet werden?

Das ENplus® Zeichen darf nur in Verbindung mit einer gültigen Lizenz verwendet werden. Das ENplus® Hauptbüro oder die nationalen Lizenzgeber sind die einzigen Stellen, die das Zeichen zur Verwendung freigeben. Das Zeichen kann z.B. auf Werbemitteln und auf Verpackungen verwendet werden, jedoch nur im direkten Zusammenhang mit der zertifizierten Firma und deren ID-Nummer. Details finden Sie in der untenstehenden Tabelle* :

Objekt Name Wer kann es nutzen?
Wie kann es verwendet werden?
logo ENplus® Logo European Pellet Council (EPC), nationale Lizenzgeber (proPellets.ch) sowie gelistete Zertifizierungs- und Inspektionsstellen und Prüflabore Kommunikationsmaterial
BE 023 ENplus® ID-Nummer Zertifizierte Unternehmen Lieferscheine
logo seal Zertifizierungszeichen = ENplus® Logo + ENplus® ID-Nummer Zertifizierte Unternehmen

Zu Werbezwecken. Zertifizierte Unternehmen die zertifizierte und nicht zertifizierte Ware herstellen oder vertreiben sollen den Eindruck verhindern, dass ihre gesamte Produktion oder ihr gesamter Handel zertifiziert sei.

Ein nicht zertifiziertes Unternehmen das mit ENplus® -zertifizierten Pellets handelt, soll das Zertifizierungszeichen nur über Bilder darstellen, auf denen die entsprechenden Säcke abgebildet sind, welche das ENplus® Zeichen zeigen.

quality logo ENplus® Qualitätslogo Niemand Dieses Logo kann niemals allein verwendet werden.
quality seal ENplus® Qualitätszeichen Zertifizierte Unternehmen

Soll auf abgesackten Pellets gezeigt werden. Es kann auch für Marketingzwecke im Zusammenhang mit dem Produkt der jeweiligen Qualitätsklasse eingesetzt werden.

service logo Servicezeichen European Pellet Council (EPC), nationale Lizenzgeber (proPellets.ch) sowie gelistete Zertifizierungs- und Inspektionsstellen und Prüflabore Kommunikationsmaterial
BE 912 SP Dienstleister-Zertifizierungsnummer Niemand Kann nicht allein verwendet werden.
service sign Dienstleister-Servicezeichen Zertifizierte Dienstleister Ist auf allen Dokumenten zu verwenden (Verträge, Rechnungen, etc.) 

*Bitte beachten Sie, dass die ID-Nummern nur Beispiele sind. Informationen zu den zulässigen Farben und Farbkombinationen finden Sie im Anhang des ENplus® Handbuchs 3.0 (Teil 2), Seiten 49-50.